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Schaden am Mietobjekt (Verkürzte Verjährungsfrist)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M mietet von V einen LKW. Bei der Fahrt unterschätzt M die Maße des Fahrzeugs und fährt durch eine zu niedrige Straßenunterführung. V wendet sich erst neun Monate später an M und verlangt den Schaden ersetzt. M wendet ein, dies sei doch viel zu spät.
Einordnung
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Verschuldensmodifikation 1 (Grundsätzliches)
Onkel O schenkt seinem Neffen N einen alten Motorroller. Dabei übersieht O leicht fahrlässig, dass die Bremsen aufgrund der langen Standzeit nicht mehr funktionieren. Bei der ersten Fahrt hat N einen Unfall und verletzt sich. Der Roller bleibt unbeschädigt.
Verschuldensmodifikation 2 (Gefälligkeitsverhältnis)
A bittet B, während ihres Urlaubs auf ihre Zimmerpflanzen aufzupassen. Dabei haben weder A noch B Rechtsbindungswillen. B stellt die Pflanzen auf dem Fensterbrett ab. Aus leichter Fahrlässigkeit zerstört B die Pflanzen dabei. B ist privat haftpflichtversichert für Schäden bei Ausübung einer Gefälligkeit.