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Keine Haftung der aufsichtspflichtigen Mutter für die Überschwemmung des Badezimmers durch dreieinhalb Jahre altes Kind
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F bringt den dreieinhalb Jahre alten S ins Bett und stellt ihm noch ein Hörspiel an. Danach schläft sie (unbeabsichtigt) in Hörweite selbst ein. S geht zur Toilette. Er verstopft dabei mit Papier den Abfluss. Da seit Einzug in die Mietwohnung der Spülknopf hakt, überschwemmt die Wohnung.
Einordnung
Keine Haftung der aufsichtspflichtigen Mutter für die Überschwemmung des Badezimmers durch dreieinhalb Jahre altes Kind
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