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Zugewinngemeinschaft – § 1365 (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M und F sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen. Ohne ihren Mann zu informieren, verkauft F ein ihr gehörendes Grundstück an den Makler A. In der Auflassungserklärung versichert sie A, dass sie noch weitere erhebliche Vermögenswerte besitzt. Tatsächlich stellt das Grundstück 95% ihres Vermögens dar.
Einordnung
Zugewinngemeinschaft – § 1365 (Fall)
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