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Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 1 (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Ehegattinnen E und F haben keinen Ehevertrag geschlossen. E hat den von beiden zu privaten Zwecken genutzten Pkw in die Ehe eingebracht. Da E der Umwelt zuliebe nun aber komplett auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchte, veräußert sie den Pkw kurzentschlossen ohne Zustimmung der F an D.
Einordnung
Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 1 (Fall)
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Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)
Die Ehegatten L und M haben keinen Ehevertrag geschlossen. L hat damals den Smart-TV in die Ehe eingebracht. M ist der Meinung, dass die beiden zu viel Zeit beim Serien schauen verschwenden. Um das zu ändern, veräußert M daher den Smart-TV ohne Zustimmung des L an D.

Nachträgliche Kenntnis kurz vor Eintragung ins Grundbuch
F verkauft mit notariellem Vertrag an D ohne Kenntnis ihres Ehemanns M ihr Hausgrundstück und erklärt zugleich die Auflassung. Dabei versichert F wahrheitswidrig, sie verfüge noch über weitere erhebliche Vermögenswerte. Als M hiervon erfährt, klärt er D auf und verweigert seine Zustimmung. D wird anschließend dennoch ins Grundbuch eingetragen.