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Pflichten des Darlehensnehmers – Rückzahlungspflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bank B gewährt Unternehmerin U ein zurückzuzahlendes Darlehen über €100.000 zu einem Zinsatz von 2%, der jährlich gezahlt werden muss.
Einordnung
Pflichten des Darlehensnehmers – Rückzahlungspflicht
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489
Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich ändernder Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Außerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 490 Abs. 2
Unternehmer U hat bei der B-Bank ein Darlehen über €200.000 aufgenommen (Laufzeit 15 Jahre, jährlich 1,5% Zinsen). Das Darlehen ist durch eine Grundschuld an der Immobilie des U besichert. Drei Jahre nach Auszahlung des Darlehens ist U aus finanziellen Gründen gezwungen, die Immobilie zu veräußern. U kündigt B.