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Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich ändernder Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Einordnung

Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489

Wie funktioniert Jurafuchs?

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