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Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Gesellschafterin G bestellt für die Künstlerbedarf OHG bei der Pinselmanufaktur GmbH 100 Pinsel in verschiedenen Größen und Formen.
Einordnung
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
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Beispiel Ausschlussgründe: § 335 Abs. 1 Nr.2 ZPO
K klagt gegen B. Der Vorsitzende bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 1.4. Die Ladung kann dem B nicht zugestellt werden. Am 24.3. teilt K die neue Anschrift des B mit; die Zustellung erfolgt am 30.3. B erscheint nicht. K beantragt ein Versäumnisurteil.
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Der Zoofreunde Hoyerswerda e.V. bestellt bei der onlinedruck GmbH 10 Plakate, um auf eine geplante Spendenveranstaltung aufmerksam zu machen.