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Beispiel Ausschlussgründe: § 335 Abs. 1 Nr.2 ZPO

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K klagt gegen B. Der Vorsitzende bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 1.4. Die Ladung kann dem B nicht zugestellt werden. Am 24.3. teilt K die neue Anschrift des B mit; die Zustellung erfolgt am 30.3. B erscheint nicht. K beantragt ein Versäumnisurteil.

Einordnung

Beispiel Ausschlussgründe: § 335 Abs. 1 Nr.2 ZPO

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