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Umfang der Nacherfüllungspflicht – Einschränkung nach § 439 Abs. 3 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Hobby-Gärtner G will in seinem Garten Rollrasen verlegen. Dafür bestellt er im Geschäft des Rasenhändlers R 50m² Rollrasen. Als dieser geliefert wird, sieht G, dass der Rasen mit Läusen befallen ist, die – wie er weiß – den Rasen zerstören könnten. Dennoch lässt er den Rollrasen für €1000 verlegen. Nach einer Woche ist der Rasen aufgefressen; G will neuen Rasen und Ersatz der angefallenen Ausbau- und Einbaukosten.
Einordnung
Umfang der Nacherfüllungspflicht – Einschränkung nach § 439 Abs. 3 BGB
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