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Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hausmann M kümmert sich um das Eigenheim, während seine Ehefrau F auf Geschäftsreise ist. Als die Waschmaschine kaputtgeht, kauft M ohne Rücksprache mit F ein neues Gerät bei U auf Rechnung zu einem Preis, der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entspricht. U verlangt Zahlung von F, weil M kein eigenes Einkommen besitzt.
Einordnung
Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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