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Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

einfach
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7. Mai 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Hausmann M kümmert sich um das Eigenheim, während seine Ehefrau F auf Geschäftsreise ist. Als die Waschmaschine kaputtgeht, kauft M ohne Rücksprache mit F ein neues Gerät bei U auf Rechnung zu einem Preis, der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entspricht. U verlangt Zahlung von F, weil M kein eigenes Einkommen besitzt.

Einordnung

Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer Niedersachsen 2025

Wie funktioniert Jurafuchs?

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