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Grundfall: mittelbarer Störer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V vermietet sein Grundstück an ein Drogenhilfezentrum. In der Folge liegen in der Gegend überall Spritzen und Müll von Besuchern herum, unter anderem auch auf dem Grundstück des Nachbarn N.
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Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Bei einem Erdbeben wird die Mauer des Staudamms beschädigt, da dieser nicht fachgerecht errichtet war. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.
Kein Störer - Naturereignis
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Dieser entspricht geltenden Sicherheitsstandards. Bei einem gewaltigen Erdbeben wird die Mauer des Staudamms dennoch beschädigt. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.