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Beschränkung durch Gesetz und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt II“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. NRW hat aber ein „Weihnachtsmarkt-Begrenzungs-Gesetz“ (WBG), das die Veranstaltung von mehr als einem Weihnachtsmarkt innerhalb eines Kreises untersagt. Ein Grund für diese Regelung ist nicht ersichtlich. Die Nachbargemeinde Nörgeldorf gehört zum selben Kreis wie Zoffenhausen und unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt.
Einordnung
Beschränkung durch Gesetz und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt II“
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Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt III“
Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Nachbargemeinde Nörgeldorf unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt. Landrätin L aus Nörgeldorf weist Bürgermeister B allein aus diesem Grund an, den Beschluss zu beanstanden.