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Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt III“

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7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Nachbargemeinde Nörgeldorf unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt. Landrätin L aus Nörgeldorf weist Bürgermeister B allein aus diesem Grund an, den Beschluss zu beanstanden.

Einordnung

Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt III“

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