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Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Die Polizei löst eine gewalttätige Versammlung auf und fordert die Teilnehmer zum Gehen auf. Gewaltbereite Demonstranten kommen der Aufforderung nicht nach. Nach erfolgloser Androhung setzt die Polizei Wasserwerfer ein. Demonstrant D erleidet Hämatome.

Einordnung

Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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