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Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A soll einen Van Gogh aus dem Museum gestohlen haben. Die Polizei möchte in A's Wohnung danach suchen. Richterin R ist nicht erreichbar. Da Anhaltspunkte bestehen, dass A sich mit der Beute aus dem Staub macht, ordnet Staatsanwalt S die Durchsuchung an. Die Polizei stürmt A's Wohnung.

Einordnung

Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

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