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Echter Vertrag zugunsten Dritter - Mangel im Valutaverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
C möchte nach ihrem Abitur unbedingt nach Australien. Dafür bucht C bei Reiseveranstalterin B eine Pauschalreise für €4.000. Dafür bucht B bei A ein Hotelzimmer für C. Nach der Reise stellt sich heraus, dass C minderjährig ist und der Vertrag nicht von ihren Eltern genehmigt wurde.
Einordnung
Echter Vertrag zugunsten Dritter - Mangel im Valutaverhältnis
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K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese erst noch von D besorgen und schließt mit D einen Kaufvertrag über die Gitarre. Die Forderung hieraus tritt er an K ab (§ 398 S. 1 BGB). D liefert die Gitarre an K.
Echter Vertrag zugunsten Dritter - Mangel im Deckungsverhältnis
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