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Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB

einfach
schwer75 % lösen richtig
7. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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E ist Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in Frankfurt. M nutzt die Wohnung zu privaten Wohnzwecken. E möchte M ordentlich kündigen. Dazu setzt E ein unterschriebenes Schreiben auf. E macht deutlich, dass das Mietverhältnis enden soll. Einen Kündigungsgrund nennt E nicht.

Einordnung

Kündigung von Wohnraummietverträgen § 568 Abs. 1 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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