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Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer65 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Gegen A besteht Anfangsverdacht wegen BtMG-Straftaten. Observationen bleiben ohne Ergebnis. Der verdeckte Ermittler P täuscht A bewusst wahrheitswidrig vor, dass P sich in Lebensgefahr befände, wenn er Dritten kein Ecstasy liefere. A vermittelt den Kontakt zu X, von dem P Drogen in nicht geringer Menge erhält. A erhält keine Vergütung.

Einordnung

Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis

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