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Römisches Prozessrecht Teil 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Gaius kauft den Sklaven Stichus im Haushalt des Pomponius durch Mancipatio von Pomponius. Pomponius weigert sich, den Stichus zu übergeben. Gaius und Pomponius sind beide Quiriten. Wie kann Gaius vorgehen?
Einordnung
Römisches Prozessrecht Teil 2
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Beschädigung eines Autos durch Luft-Ablassen der Reifen?
T will sich bei P rächen. Er will sich aber nicht strafbar machen wegen Sachbeschädigung. Statt dem P die Reifen aufzustechen, öffnet T stattdessen die Ventile und lässt die Luft ab.

Römisches Sachenrecht Grundlagen
Der Begriff der Sache im römischen Recht, "Res" kann dreierlei Bedeutung haben: (1) die einzelne, abgegrenzte körperliche Sache, in der Art des § 90 BGB, (2) jeder Gegenstand eines Rechts oder eines Zivilprozesses (Rechtsobjekte) und (3) auch das Vermögen als ganzes. Relevant für das Sachenrecht ist einzig die erste Kategorie, mit der Ausnahme der Sklaven, welche auch Rechtsobjekt sein können. Nur an diesen kann Eigentum (dominum, bzw. proprietas) begründet und gehalten werden. Beurteile folgende Aussagen zum römischen Sachenrecht.