4,9(18.457 mal geöffnet in Jurafuchs)
Streitgenössische Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherer - keine notwendige Streitgenossenschaft trotz Rechtskrafterstreckung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K und B sind mit ihren Autos im Straßenverkehr zusammengestoßen. K begehrt klageweise Schadensersatz von B. Auch B möchte Schadensersatz. Er erhebt Widerklage gegen K und dessen Versicherung V. K, B und V beantragen jeweils die Abweisung der gegen sie erhobenen Klage.
Einordnung
Streitgenössische Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherer - keine notwendige Streitgenossenschaft trotz Rechtskrafterstreckung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Klage gegen zwei einfache Streitgenossen, einer säumig, der andere anwesend
Die Autos von K und B sind im Straßenverkehr zusammengestoßen. K gibt B die alleinige Schuld. Er erhebt Schadensersatzklage gegen ihn und seine Haftpflichtversicherung H. Zum Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint jedoch nur ein Vertreter der H. B ist nicht anwesend.

Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
C und D leben im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff. BGB) mit gemeinschaftlicher Vermögensverwaltung (§ 1421 BGB). Da ihr Haus unbehebbare Baumängel aufweist, erheben sie gemeinsam Schadensersatzklage gegen B, der es ihnen verkauft hat. C ist jedoch seit einiger Zeit unerkannt geisteskrank.