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Verantwortungsbereich Dritter, Schulterluxations-Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die B fährt O unter Missachtung von dessen Vorrang am Zebrastreifen an. Zur Behandlung der so erlittenen Schulterluxation spritzt die Ärztin A dem O ein Muskelerschlaffungsmittel, ohne ihn jedoch an ein Beatmungsgerät anzuschließen. O erstickt aufgrund der Lähmung seiner Atemmuskulatur.
Einordnung
Verantwortungsbereich Dritter, Schulterluxations-Fall
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