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Widerklage: Beispielfall mit verschiedenen Sachverhalten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

G glaubt, Nachbarin N habe am 15.10. seinen Gartenzwerg (Wert: €300) mit einem Fußball zertrümmert und klagt auf Schadensersatz. N sagt: „An dem Tag war ich im Urlaub.“ Sie verlangt widerklagend €50. Sie erklärt: „Ich habe G am 05.12. auf dem Weihnachtsmarkt €50 geborgt.“ G sagt: „Es waren nur €20.“
Einordnung
Widerklage: Beispielfall mit verschiedenen Sachverhalten
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Relevanz der Widerklage beim Feststellungsinteresse der Klage
K ist genervt. B schickt ihm ständig Briefe, in denen er behauptet, K schulde ihm noch €500. K wird das alles zu viel und er erhebt Klage gegen B. Er will festgestellt haben, dass B keinen entsprechenden Anspruch gegen ihn hat. B verlangt daraufhin widerklagend die Zahlung der €500.

sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €11.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.