4,8(14.257 mal geöffnet in Jurafuchs)
Staubsauger (Keine inhaltliche Übereinstimmung, modifizierende Annahme § 150 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vertriebler V demonstriert K einen Staubsauger und bietet ihn zum Kauf für 400 € an. K gibt ihr Okay, allerdings für 200.
Einordnung
Staubsauger (Keine inhaltliche Übereinstimmung, modifizierende Annahme § 150 Abs. 2 BGB)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Annahmefähigkeit eines Angebots nach § 153 BGB
Opa O bestellt seinem Enkel E zum Geburtstag online bei S ein Trampolin. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erleidet O einen Herzstillstand und stirbt. Am nächsten Tag verschickt S die Auftragsbestätigung und versendet das Trampolin.
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
Pizzabäcker P ruft bei seinem Grundversorgungsenergieunternehmen E an und spricht diesem auf den Anrufbeantworter, dass dieser ihm Strom zum Grundversorgungspreis liefern soll. Als E diesen abhört, schaltet er die bis dahin abgestellte Stromleitung des P frei.