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Strafrecht AT | Vorsatz | Parates Wissen als ständig verfügbares Begleitwissen (Diebstahl mit Waffen, § 244 I Nr. 1 a StGB)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer40 % lösen richtig
9. Mai 2023
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Sachgedanklichen Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen: Ein Polizist durchquert die Süßwarenabteilung eines Kaufhauses und nimmt einen Schokoriegel mit, ohne ihn zu bezahlen. Bei Wegnahme des Riegels denkt er an seinen Heißhunger, aber nicht an seine geladene Dienstpistole im Halfter.

Polizist P bekommt während seines Dienstes Hunger, hat aber kein Geld dabei. Im nahegelegenen Supermarkt nimmt er deshalb einen Müsliriegel mit, ohne ihn zu bezahlen. Bei Wegnahme des Riegels denkt er an seinen Heißhunger, aber nicht an seine geladene Dienstpistole im Halfter.

Einordnung

Um sich wegen einer Vorsatztat strafbar zu machen, muss der Täter den gesetzlichen Tatbestand eines Strafgesetzes willentlich und in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale verwirklichen (=Vorsatz). Der vorliegende Fall befasst sich nun mit der Frage, welche Anforderungen an die „Kenntnis“ des Täters im Hinblick auf die konkreten Tatumstände zu stellen sind.

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