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Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der tödlich verunglückte E hatte seinen Sohn S durch Erbvertrag als Vorerben eingesetzt. Mit späterem Testament ordnete er aufgrund der anhaltenden Überschuldung des S die Testamentsvollstreckung an. Später schrieb er wiederum ein neues Testament, indem er S als Vollerben zu ½ einsetzte und das vorige Testament widerrief.
Einordnung
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
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