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Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der tödlich verunglückte E hatte seinen Sohn S durch Erbvertrag als Vorerben eingesetzt. Mit späterem Testament ordnete er aufgrund der anhaltenden Überschuldung des S die Testamentsvollstreckung an. Später schrieb er wiederum ein neues Testament, indem er S als Vollerben zu ½ einsetzte und das vorige Testament widerrief.

Einordnung

Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)

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