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Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich aller objektiven TBMerkmale
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wird als Zeuge zu einem Mordfall vor Gericht vernommen. Obwohl er zum Tatzeitpunkt nicht mit dem Angeklagten unterwegs war, sagt er dies aus. T denkt aber, dass seine Aussage wahr ist.
Einordnung
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich aller objektiven TBMerkmale
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Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Kumpel B zu schützen. Nach Ts Aussage fällt der Verdacht auf A, der daraufhin festgenommen wird. T kommen langsam Skrupel, sodass er sich bei Gericht meldet und seine Aussage korrigiert.
Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Zwillingsbruder zu schützen.