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Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Zwillingsbruder zu schützen.
Einordnung
Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157
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Zuständige Stelle: Polizei
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er bei der Polizei.

Benutzungsanspruch zur öffentlichen Einrichtung - "Heimischer Zirkus auf dem Rummelplatz"
Z aus Nörgeldorf betreibt einen Zirkus. Sie stellt einen Antrag auf Zulassung eines Gastspiels auf dem Rummelplatz von Nörgeldorf. Auf dem Rummelplatz finden regelmäßig Volksfeste und Zirkusveranstaltungen statt.