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Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Kumpel B zu schützen. Nach Ts Aussage fällt der Verdacht auf A, der daraufhin festgenommen wird. T kommen langsam Skrupel, sodass er sich bei Gericht meldet und seine Aussage korrigiert.

Einordnung

Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet

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