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Vereidigung eines Eidesunmündigen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der sehr groß gewachsene T, der zudem eine sehr dunkle Stimme hat, wird als Zeuge geladen und gibt an 18 Jahre alt zu sein. Tatsächlich ist T jedoch erst 14 Jahre alt. Schließlich wird T nach seiner falschen Aussage vereidigt.
Einordnung
Vereidigung eines Eidesunmündigen
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Referendar)
Zeuge T findet sich im Gericht ein und will dort zugunsten eines Kumpels falsch aussagen und dies auch beeidigen lassen. Vor dem Referendar spricht er die Eidesformel.
§ 154 StGB: Zuständige Stelle (Richter, der seinen Geschäftsbereich überschreitet)
T ist als Zeuge vor Gericht geladen. Dort sagt er falsch aus und beschwört dies. Der den Eid abnehmende Richter ist dazu nach seinem Geschäftsbereich allgemein unzuständig.