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Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T besucht die Staatsanwältin O. Er fordert von ihr die Zahlung von €5.000, damit er ihr Beweismittel übergibt, die den Täter in einem Mordfall endgültig “überführen“ würden. O zahlt.
Einordnung
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
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Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
O hat neben ihrer Tätigkeit in einem Büro ein Start-Up gegründet, das sich derzeit im Aufbau befindet und noch keine Einnahmen generiert. Ihr Chef T droht damit ihr zu kündigen, wenn er nicht umsonst zu 10 % daran beteiligt würde. Kündigungsschutz besteht für O derzeit nicht, sodass die Kündigung rechtmäßig wäre.

Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
T bewirbt sich bei einem neuen Job. Die Personalleiterin P äußert gegenüber T, dass er nur eingestellt werde, wenn er an sie eine Prämie von €50 zahlen würde. Der Job wäre besser bezahlt, als die anderen Angebote.