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Pfandrecht: Kein Verlust von Einreden

einfach
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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Eigentümer E bestellt Pfandgläubiger G ein Pfandrecht an einer Goldkette als Kreditsicherheit. Sie vereinbaren, dass eine Verwertung frühestens fünf Monate nach einem Zahlungsausfall erfolgen dürfe. G überträgt das Pfand an den Dritten D, der von der Absprache keine Ahnung hat. Als E mit den Raten in Vollzug gerät, möchte D die Kette verwerten.

Einordnung

Pfandrecht: Kein Verlust von Einreden

Wie funktioniert Jurafuchs?

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