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Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot

einfach
schwer60 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S tritt G zur Sicherung eines Kredits eine Forderung ab. Hierbei haben sie die Rückabtretung schuldrechtlich vereinbart. Noch vor der vollständigen Zahlung überträgt G S‘ Forderung abredewidrig an den Dritten D. S möchte ihre Forderung zurück.

Einordnung

Sicherungszession: Kein § 986 Abs. 2 BGB; kein Abtretungsverbot

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