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Interessenabwägung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T ist auf Wandertour. Auf der Alm vom „Alpen Eumel“ E genehmigt sie sich einen deftigen Salamihüttentoast und Bier aus dem Steinkrug. Plötzlich schnappt ein Schäferhund nach dem Essen. Um den Angriff abzuwehren, muss T den Hund mit dem Krug erschlagen. Der Krug zerbricht.
Einordnung
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Dringender Tatverdacht
F sieht, wie O durch das Fenster in die Wohnung seines Nachbarn N einsteigt. In dem Glauben, O bei einem Einbruch zu überraschen, überwältigt er ihn und hält ihn fest, bis die Polizei eintrifft. O soll bei N jedoch nur die Blumen gießen und hat sich versehentlich ausgeschlossen.
Festnahmerechte gemäß § 127 StPO
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