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Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

M und V wollen einen Wohnraummietvertrag für zwei Jahre schließen. Im schriftlich aufgesetzten Vertrag stehen nur Angaben zu den Parteien, der Mietsache und dem zu entrichtende Mietzins. Sowohl M als auch V unterschreiben den Mietvertrag auf derselben Urkunde.

Einordnung

Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)

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