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Teil 4: Miete nach Beendigung des Mietverhältnisses
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V kündigt S wirksam zum 30.11.2021. S verweigert die Rückgabe der Wohnung. V klagt erfolgreich gegen S auf Räumung der Mietsache. Das Urteil wird rechtskräftig und am 31.01.2022 vollstreckt. V verlangt von S für den Zeitraum 1.12.2021-31.01.2022 Zahlung der ortsüblichen Miete (€600).
Einordnung
Teil 4: Miete nach Beendigung des Mietverhältnisses
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Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. M teilt V mit, er wolle weiter in der Wohnung wohnen. Auch Erbe E erhebt aber nun Anspruch, als neuer Mieter eingesetzt zu werden.

Getrennter Haushalt
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