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Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bank B vereinbart mit Unternehmerin U einen Vertrag über ein Darlehen in Höhe von € 100.000. Die Zinsen sollen laut Vertrag 2% betragen und die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach drei Jahren.
Einordnung
Pflichten des Darlehensnehmers – Zahlung von Zinsen
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Pflichten des Darlehensnehmers – Rückzahlungspflicht
Bank B gewährt Unternehmerin U ein zurückzuzahlendes Darlehen über €100.000 zu einem Zinsatz von 2%, der jährlich gezahlt werden muss.
Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489
Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich ändernder Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.