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Klimaprotest und rechtfertigender Notstand – Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Klimaschutzaktivist K beschmiert die Fassade des Universitätsgebäudes in L mit Wandfarbe, um auf die womöglich bald unumkehrbare Klimakrise aufmerksam zu machen und zum sofortigen Handeln zu appellieren. Der Universität entstehen dabei für die langwierige Beseitigung der Farbe Kosten i.H.v. €2.000.
Einordnung
Bei der Entscheidung des OLG Celle handelt es sich um eine der ersten obergerichtlichen Entscheidungen im Zuge der aktuellen Debatte zum „Klimaaktivismus“. Der Entscheidung lag der Fall eines Aktivisten zugrunde, der ein Universitätsgebäude in Lüneburg verunstaltet hatte und deswegen wegen Sachbeschädigung erstinstanzlich verurteilt worden war. Kern der Entscheidung bildet die Frage, ob zur Rechtfertigung solcher Aktionen auf die Figur des „Klimanotstandes“ oder des ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund des „zivilen Ungehorsams“ zurückgegriffen werden könne.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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