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Unrichtige Vorstellungen über den Inhalt der Urkunde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arbeitnehmer A verhandelt mit Chef C über die Verlängerung seines wirksam befristeten Arbeitsvertrages (§ 14 TzBfG). Als C dem A ein Dokument vorlegt, unterzeichnet er es ungelesen in der Erwartung, es handle sich um die Verlängerung. Tatsächlich hat C dem A in Kenntnis, er werde ohne zu lesen unterschreiben, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.
Einordnung
Unrichtige Vorstellungen über den Inhalt der Urkunde
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Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?
Rechtsanwältin R unterschreibt immer alles ungelesen, was ihr der Angestellte A vorlegt, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Sie unterzeichnet deshalb auch – ungelesen – einen Kaufvertrag mit S für einen Samsung Fernseher.
Abredewidrige Blankettausfüllung
Unternehmer U kauft bei V (ebenfalls Unternehmer) eine neue Ledersofagarnitur für sein Büro für €10.000 (Kaufvertrag). Zur Finanzierung möchte U zudem ein Darlehen von V aufnehmen (€10.000). U unterzeichnet dazu ein Blankettformular. V trägt abredewidrig €15.000 als Darlehenssumme ein.