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Eigenschaftsirrtum (Nur Anfechtbarkeit des Verpflichtungsgeschäfts)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V lässt Antiquitätenhändler A eine alte Vase begutachten. A hält die Vase für wertlos. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. Was beide nicht wissen: In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll. Als V davon erfährt, erklärt er die Anfechtung.
Einordnung
Eigenschaftsirrtum (Nur Anfechtbarkeit des Verpflichtungsgeschäfts)
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Fehleridentität (Anfechtung beider RG) ➔Jurafuchs-Fallbeispiel
V lässt Antiquitätenhändler A eine gebrauchte Vase begutachten. A sagt V wider besseres Wissen, dass sie nicht viel wert sei. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll.