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Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – belastende Verfügung (behördliches Verbot)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
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