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Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung „für Reitanfänger geeignet“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von V ein Reitpferd für €55.000. Sie vereinbaren, dass es sich bei dem Pferd um ein leicht umgängliches, für Anfänger geeignetes Lehrpferd handelt. Kurz nach Übergabe stellt sich heraus, dass das Pferd bereits bei Gefahrübergang scheu und nervös ist und sein Umgang besondere Erfahrung verlangt.
Einordnung
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung „für Reitanfänger geeignet“
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V verkauft dem K ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück für €500.000. Bei den Kaufverhandlungen gibt V dem K die Gebäudepläne. Laut diesen hat das Haus eine Wohnfläche von 200m², tatsächlich sind es jedoch nur 150m². Im notariellen Kaufvertrag ist keine Angabe hierzu enthalten.
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