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Täter tötet aus Habgier, Teilnehmer weiß von nichts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T bringt seine Mutter M um, da er frühzeitig erben möchte. Sein Cousin C leistet ihm dabei Hilfe, ohne selbst materielle Vorteile zu erstreben. C weiß nichts davon, dass T aus Gewinnstreben handelt.
Einordnung
Täter tötet aus Habgier, Teilnehmer weiß von nichts
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Grundfall § 216 StGB
A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss.
Die Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal - Jurafuchs
Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.