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Alter bei Bitte um Inobhutnahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bei einem Gespräch des Jugendamtes mit der 8-jährigen Vanessa erzählt sie von heftigen verbalen Auseinandersetzungen zwischen ihren Eltern. Sie gibt an, zunächst nicht mehr nach Hause zurückkehren zu wollen.
Einordnung
Alter bei Bitte um Inobhutnahme
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Keine Inobhutnahme des Kindes auf Bitten der Eltern. Fall: Kind übt Gewalt gegen Eltern aus. (RdNr. 15)
Die Mutter der 15-jährigen Erika ruft beim Jugendnotdienst an und schildert einen heftigen Streit. Erika sei dabei gewalttätig geworden und verwüste die Wohnung. Erikas Mutter bittet darum, dass der Notdienst Erika in Obhut nehme.