4,8(2.416 mal geöffnet in Jurafuchs)
Keine Inobhutnahme des Kindes auf Bitten der Eltern. Fall: Kind übt Gewalt gegen Eltern aus. (RdNr. 15)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Mutter der 15-jährigen Erika ruft beim Jugendnotdienst an und schildert einen heftigen Streit. Erika sei dabei gewalttätig geworden und verwüste die Wohnung. Erikas Mutter bittet darum, dass der Notdienst Erika in Obhut nehme.
Einordnung
Keine Inobhutnahme des Kindes auf Bitten der Eltern. Fall: Kind übt Gewalt gegen Eltern aus. (RdNr. 15)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
19-Jähriger bitte darum, die Nacht nicht zu Hause verbringen zu müssen.
Der 19-jährige Karl wird morgens auf den Stufen des Jugendamtes angetroffen. Er ist stark alkoholisiert und wirkt verwirrt. Karl bittet darum, einige Nächte aufgenommen zu werden.
Fall zur Frage: Wer sind eigentlich die Personensorge- / Erziehungsberechtigten und was ist der Unterschied
Carmen (12 Jahre) gibt an, immer wieder Opfer häuslicher Gewalt zu sein. Das Jugendamt bringt sie aufgrund ihres Wunsches in einem Mädchenhaus unter. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erreicht Carmens Mutter wiederholt nicht. Nur der Stiefvater von Carmen meldet sich am Telefon.