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Betriebsgefahr – Zurechnung beim sicherungsübereigneten Kfz
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer66 % lösen richtig
4. September 2026
16 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.
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