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Kondiktionsfestigkeit der Ersitzung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die unerkannt Geschäftsunfähige G veräußert eine ihr gehörende wertvolle Erstauflage einer bekannten Romanreihe an die Sammlerin S. 15 Jahre nach der Übergabe der Erstauflage verlangt Betreuer B Herausgabe der Romanreihe an G.
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Grundfall: Verbindung
E ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, auf dem er dauerhaft eine mittelalterliche Mauer errichten möchte. Er beauftragt Unternehmerin U mit der Errichtung. U errichtet ein Fundament und baut die Mauer mit mittelalterlichen Steinen aus ihrem Lager.
Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB
Hausherrin H will aufgrund stark steigender Energiekosten ihr Haus modernisieren und hierfür neue intelligente Fenster einbauen lassen. Sie beauftragt Unternehmerin U mit dem Einbau neuer Fenster. U besorgt die Fenster und baut sie ein.