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Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Hausherrin H will aufgrund stark steigender Energiekosten ihr Haus modernisieren und hierfür neue intelligente Fenster einbauen lassen. Sie beauftragt Unternehmerin U mit dem Einbau neuer Fenster. U besorgt die Fenster und baut sie ein.
Einordnung
Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB
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