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Kenntnis des fehlenden Grundes – Anfechtbarkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V, die von BAföG lebt, verkauft alte Schuhe im Internet, um in Restaurants essen zu gehen, die sie sich sonst nicht leisten kann. Dabei täuscht sie Käuferin K arglistig über den Zustand der Schuhe. Bevor K dies bemerkt, gibt V das ganze Geld im Restaurant aus. K ficht wirksam an.
Einordnung
Kenntnis des fehlenden Grundes – Anfechtbarkeit
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Rechtshängigkeit
K kauft von V ein Auto. Der Kaufvertrag wird später von V angefochten. Gleichzeitig erhebt V Leistungsklage (§ 261 Abs. 1 ZPO). Kurz nach Klageerhebung wird K das Auto gestohlen. Die Klageschrift wird einen Tag nach dem Diebstahl K zugestellt (§ 253 Abs. 1 ZPO).
Bestimmung des Leistungsverhältnisses bei irrtümlicher Leistung
E vereinbart mit Architektin A die Errichtung eines Wohnhauses zu einem Festpreis. A tritt gegenüber dem Bauunternehmer U als Vertreter des E auf. Nach Fertigstellung der Bauleistungen durch U verlangt U von E Zahlung des vereinbarten Preises. E meint, er habe mit U nichts zu tun.