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U-Haft – Materielle Voraussetzungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der in Frankreich wohnhafte Franzose F erschießt auf offener Straße heimtückisch den O (§ 211 StGB). Dabei wird er zufällig von Kameraleuten dreier Fernsehsender gefilmt. F flieht nach der Tat und wird kurz vor der französischen Grenze von der Polizei vorläufig festgenommen. Nach Sichtung der Aufnahmen erlässt der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Einordnung
U-Haft – Materielle Voraussetzungen
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