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U-Haft – Verdunkelungsgefahr
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mafia-Pate P ist des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) dringend verdächtig. Als P davon erfährt, dass sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich auf den Kronzeugen K stützt, erhält K von P diverse unmissverständliche Morddrohungen.
Einordnung
U-Haft – Verdunkelungsgefahr
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